2. Garde-Regiment zu Fuß

Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
2. Garde-Regiment zu Fuß

Das offizielle Forum des 2. Garde Regimentes zu Fuß.

Bitte entnehmt die Trainingszeiten und Events der Steamgruppe und den Ankündigungen.
Viva DiNozza! Viva DiNozza! Viva DiNozza!

    Allgemeine Prüfungsordnung

    DiNozza
    DiNozza
    Webmaster
    Webmaster


    Anzahl der Beiträge : 621
    Anmeldedatum : 09.02.13
    Alter : 26
    Ort : Warstein, Westfalen

    Allgemeine Prüfungsordnung Empty Allgemeine Prüfungsordnung

    Beitrag von DiNozza Mi Jun 29, 2016 10:14 am

    Allgemeine Prüfungsordnung für die Gefreiten-und Obergefreitenprüfung im 2. Garde Regiment zu Fuß

    §.1 Zugelassen zur Gefreitenprüfung sind alle aktiven Gardefüsiliere mit mind. 7 Wochen aktiver Mitgliedschaft, Anwesenheit
    bei mind. 15 LineBattles und Event sowie 10 offiziellen Trainingseinheiten.
    §.2 Zugelassen zur Obergefreitenprüfung sind alle aktiven Gefreiten mit mind. 13 Wochen aktiver Mitgliedschaft
    §.3 Die vom Offiziersstab genehmigten Aspiranten werden öffentlich auf dem Forum ausgeschrieben. Ein Prüfungstermin ist
    mit der Zentralen Prüfungskommission auszumachen.
    §.4 Die Zentrale Prüfungskommission organisiert und leitet jede Prüfung.
    §4.1 Die Zentrale Prüfungskommission besteht aus einem Vorsitzenden Offizier der Infanterie, einem stellvertretenden
    Vorsitzenden Offizier/Unteroffizier der Infanterie, [einem Protokollanten, welcher auch als Vorsitzender/ stellv.
    Vorsitzender fungieren kann] und einem bis zwei weiteren, vom Offiziersstab genehmigten, Prüfungsassessoren.Die Zentrale
    Prüfungskommission kann "Unbeteiligte" als Nahkämpfer/Zielscheiben einsetzen. Diese sind vom Wertungsvorgang auszuschliessen.
    §.5 Während der Prüfung besteht Anwesenheitsplficht für alle Involvierten in einem Channel und auf einem Server.
    §.5.1 Uninvolvierte sind vom gesamten Prüfungsvorgang ausgeschlossen.
    §.6 Zur späteren Evaluierung fertigt der Protokollant genaue Punkteverteilung für jeden Aufgabenteil an.
    §.6.1 Die Aufzeichnung zur Prüfung bleiben intern gespeichert, werden dem Prüfling aber mündlich mitgeteilt.

    Die Gefreitenprüfung

    §.7 Die Gefreitenprüfung beginnt mit dem allgemeinen Wissenstest, welcher aus 5 Fragen besteht, welche aus einem
    gesicherten Fragenpool genommen werden.Der Wissenstest ist mit 10 erreichbaren Punkten vordatiert.
    §.7.1 Während des gesamten Wissenstestes muss der Prüfling einem Assistenten folgen.
    §.7.2 Jede vollrichtige Antwort gibt 2 Punkte. Wird durch ein Mitglied der Zentralen Prüfungskommission
    Hilfestellung geleistet (auf Wunsch des Prüflings) oder ist die Antwort halbrichtig, gibt es 0,5 Punkte.
    §.7.3 Bei besonders ausführlichen Antworten kann die Zentrale Prüfungskommission 1 Bonuspunkt vergeben, im
    Einklang mit dem Erwartungshorizont.
    §.7.4 Die, durch den Prüfling geäußerten, Antworten müssen sinn-oder wortgemäß den Anforderungen im Erwartungs
    horizont entsprechen.
    §.8 Der 2. Teil der Prüfung besteht aus einem Schusstest mit 3 (Nah,Mittel,Fern) verschiedenen Entfernungen.
    §.8.1 Der Schusstest ist mit 10 Punkten vordatiert (1,5 jeweils für Nah und Mittel/ 2 Punkte für Ferndistanz)
    §.8.2 3 Mitglieder der Zentralen Prüfungskommission dienen als Ziele.
    §.8.3 Als punktewürdiger Treffer zählt jeder Treffer, unabhängig davon ob das Ziel stirbt oder nicht.
    §.9 Der 3. Teil der Prüfung besteht aus einem Nahkampftest, welcher mit 18 Punkten vordatiert ist und in 3
    Hauptblöcke unterteilt ist. Geprüft wird durch 3 Mitglieder der Zentralen Prüfungskommission in den selbst
    verliehenen Kategorien "Leicht, Mittel,Schwer". Die 3 Prüfer können den Kampf beliebig wiederholen, mindestens
    sind 2 Kämpfe durchzuführen.
    §.9.1 Der 1. Teil verlangt vom Prüfling selbstständiges Blocken gegen einen Prüfer. Der Prüfling darf sich bewegen.
    Verteidigung durch den Prüfling ist nicht vorgesehen. [max. 15 Punkte]
    §.9.2 Der 2. Teil verlangt vom Prüfling einen 1 vs. 1 Kampf gegen einen Prüfer. [max. 15 Punkte]
    §.9.3 Der 3. Teil verlangt vom Prüfling einen 2 vs. 1 Kampf gegen zwei Prüfer. [max. 15 Punkte]
    §.9.4 Bewertet wird durch alle Mitglieder der Zentralen Prüfungskommission anhand eines Erwartungshorizontes.
    §.10 Nach Ende der Prüfung erfolgt die Zusammenrechnung aller Punkte durch die Zentrale Prüfungskommission
    §.11 Bewertet wird nach dem Schulnotensystem:
    0-16,6%: ungenügend
    16,6-33,2%: mangelhaft
    33,2-49,8%: ausreichend
    49,8-66,4%: befriedigend
    66,4-83%: gut
    83-99,6% (bzw. 99,9999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999.........): sehr gut
    §.12 Erreichbar sind 65 Punkte (ohne Bonuspunkte)
    §.12.1 Bestanden hat der Prüfling mit über 50% der erreichbaren Punkte.

    Die Obergefreitenprüfung

    §.13 Die Obergefreitenprüfung findet auf höherem Niveau dem Fern- und Nahkampf betreffend statt.
    §.13.1 Es findet kein Wissenstest statt.
    §.13.2 Durchführendes Organg ist die Zentrale Prüfungskommission im Einklang mit den §§1-6.
    §.14 Die Obergefreitenprüfung beginnt mit einem Schusstest auf 3 [Mittel, Groß, Sehr Groß] Distanzen.
    Erreichbar sind hier 12 Punkte.
    §.14.1 Die Punkteverteilung für die mittlere und große Distanz beträgt 1 Punkt. Die Punkteverteilung für die
    sehr große beträgt 2 Punkte.
    §.15 Der 2. Teil der Prüfung besteht aus einem Nahkampftest mit 45 erreichbaren Punkten, welcher in 3 Blöcke gegeliedert ist [15 Punkte pro Block.
    §.15.1 Der 1. Teil beinhaltet ein 1 vs. 1 gegen die drei Prüfer mit den Kategorien "Leicht, Mittel, Schwer".
    §.15.2 Der 2. Teil beinhaltet einen 2 vs. 1 Kampf, wobei der Prüfling in Unterzahl kämpft.
    §.15.3 Der 2. Teil beinhaltet einen 2 vs. 2 Kampf, wobei der Prüfling durch ein Kommissionsmitglied unterstützt wird.
    §.15.4 Jeder Block kann durch jeden Prüfer mehrfach wiederholt werden, notwendig sind jedoch 2 Durchgänge.
    §.15.5 Die Bewertung erfolgt durch die Mitglieder der Kommission, welche dem Wortlaut nach an einen
    Erwartungshorizont gebunden ist.
    Die Bewertung und Benotung erfolgt nach §§10,11,12.1

    §.16 Die Bewertung mit ausführlicher Begründung der Kommission ist dem Prüfling nach der Berechnung zeitnah
    mitzuteilen.
    §.16.1 Sollte ein Prüfling die Prüfung nicht geschafft haben, so kann er erst nach 2 Wochen eine neue beantragen.
    §.16.2 Diese Prüfungsordnung ist durch die Zentrale Prüfungskommission jederzeit modifizierbar.

      Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do März 28, 2024 3:25 am